Kostenersatz
Die Kosten für autogenes Training und Verhaltenstherapie bei Erwachsenen in Einzeltherapie werden von den privaten und allen gesetzlichen Krankenkassen bei gegebener Indikation erstattet.
Voraussetzung für einen solchen Kostenersatz ist, dass das Thema Ihrer Psychotherapie eine so genannte "Störung mit Krankheitswert" betrifft (Lebens-, Erziehungs- oder Eheberatung etwa werden von den Krankenkassen nicht unterstützt.)
Es können jedoch auch Gründe dafür sprechen, auf eine Krankenkassen-Vergütung von vornherein zu verzichten - etwa, wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose in Ihre Patientenakten und das EDV-System der Krankenkasse vermeiden wollen oder aus anderen persönlichen Gründen. Viele Psychotherapeut/innen sind bereit, Ihnen in solchen Fällen ausgleichend mit dem Stundenhonorar entgegenzukommen.